1896


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2020-11-27T14:54:56+01:00

Operationsname, Definition: Palmare winkelstabile Plattenosteosynthese bei distaler Radiusfraktur / Es handelt sich hier um eine beugseitige Stabilisierung eines körperfernen Speichenbruches (auf Höhe des Handgelenkes) mit einer winkelstabilen Platte.


Die Operation
wird bei Brüchen der Speiche auf Höhe des Handgelenkes angewandt.

Facharzt dieser Operation: Diese Operation kann von Handchirurgen, Unfallchirurgen oder Orthopäden durchgeführt werden.

Häufigkeit pro Jahr: Es handelt sich um den häufigsten Bruch am menschlichen Skelett. Ungefähr ein Viertel aller Knochenbrüche sind Radiusfrakturen. Dementsprechend wird die Operation mehrere tausend Mal pro Jahr durchgeführt.

Hintergrundinformationen / Herkunft und Entwicklung: Der typische Speichenbruch, wie er 1814 von Colles beschrieben wurde, unterliegt seit Jahren einem therapeutischen Wandel. Früher wurde der Speichenbruch konservativ im Gips behandelt. Auch die operative Versorgung mit Kirschner-Drähten gehört weitestgehend der Vergangenheit an, da durch dieses Verfahren in vielen Fällen der eigentliche Bruch nicht sicher gehalten werden kann. Es kann zu einer sekundären Dislokation kommen. Auch die anfänglich durchgeführten Plattenosteosynthesen ohne Winkelstabilität führten häufig zu sekundären Schraubenlockerungen und einem daraus resultierenden Korrekturverlust bzw. Abrutschen des Bruches.

Stationär / Ambulant: Gelegentlich kann es postoperativ zu Schmerzen und einer Schwellung des Handgelenkes kommen, weshalb der Eingriff in der Regel im Rahmen eines kurzstationären Aufenthaltes (2-3 Tage) durchgeführt wird. Dann kann mit entsprechender Schmerzmedikation und abschwellenden Maßnahmen durch das Pflegepersonal reagiert werden.

Kosten der Operation bzw. Kostenübernahme durch die Krankenkasse: In der Regel findet die Operation unter stationären Bedingungen statt. Die Abrechnung erfolgt nach einer festgelegten Fallpauschale. Die Kosten sind je nach Basisrate des jeweiligen Krankenhauses unterschiedlich.

Die Krankenkasse begleicht in der Regel die Kosten des Eingriffes. Bei einem Arbeitsunfall kommt in der Regel die entsprechende Berufsgenossenschaft für die Kosten auf.

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