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2020-11-27T14:52:57+01:00

Operationsname, Definition: Die Schlittenprothese am Knie / Unter der Implantation einer Schlittenprothese am Kniegelenk (auch Monoschlitten, Hemischlitten oder unikondylärer Gelenkersatz genannt) versteht man den künstlichen Ersatz des inneren oder äußeren Gelenkanteils durch ein Implantat. Es handelt sich hierbei um die kleinste Variante einer Endoprothese am Kniegelenk. Dieser Prothesentyp kommt zum Einsatz, falls der Gelenkverschleiß (auch Arthrose genannt) nur den inneren oder äußeren Bereich des Kniegelenkes betrifft. Gesichert wird dies durch die Untersuchung des Operateurs, Röntgenaufnahmen oder auch durch eine Kernspintomographie (MRT).

Hintergrundinformationen / Entwicklung der Schlittenprothese: Nach der Einführung des Konzeptes 1952 durch McKeever und Elliot wurde vor allem in den 1970er Jahren dieser Prothesentyp häufig implantiert. Damals zeigten sich aber durch die traumatischen Operationstechniken und die oft fehlerhaften Indikationsstellungen schlechte Ergebnisse. Diese konnten erst durch die Verbesserung der Materialien und mit der Einführung der minimal invasiven Operationstechnik in den 1990er Jahren entscheidend verbessert werden.

Bei den heute verwendeten Schlittenprothesen gibt es 2 Hauptvarianten:

  • die sogenannte „mobile bearing“ Prothesen mit einer frei beweglichen Einlegescheibe aus Kunststoff (auch Inlay genannt) und
  • die „fixed bearing“ Prothesen, bei welchen das Inlay fest mit dem Unterschenkelanteil der Prothese verbunden ist.

Facharzt dieser Operation: Diese Operation wird zumeist von einem Facharzt für Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt.

Häufigkeit pro Jahr: Etwa 20% der Patienten mit einer Arthrose des Kniegelenks (auch Gonarthrose genannt) erfüllen die Voraussetzung eines umschriebenen Verschleißes und werden mit einer Schlittenprothese versorgt.

Stationär / Ambulant: Es handelt sich um eine stationär erfolgende Operation.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Kosten für die Operation und die stationäre Behandlung belaufen sich auf 6000 bis 8000 Euro. Diese Kosten werden komplett von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

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