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2020-11-27T14:46:42+01:00

Bild rechts (© Prof. Dr. med. Hans-Joachim Schäfers – uniklinikum-saarland.de): Die Aorta hat normalerweise eine typische Form (A), die die Aortenklappe in ihrer Form hält. Schon die Erweiterung der Aorta (B) führt zu einer Verziehung der Aortenklappe und Undichtigkeit. Bei ausgeprägtem Aneurysma (C) wird die Aortenklappe erheblich verzogen, die Operation muss die Form der Klappe gezielt wiederherstellen.

Die Aortenklappeninsuffizienz wird meist über Jahre gut vom Herzen toleriert, der Betroffene spürt nichts von der Erkrankung. Die linke Herzkammer (linker Ventrikel) wird muskelkräftiger und vergrößert sich, um das zurückfließende Blut aufzufangen und gleichzeitig den Körper ausreichend mit Blut zu versorgen. Nach längerer Zeit gehen die Reservemöglichkeiten des Herzens zur Neige. Der Betroffene stellt fest, dass seine körperliche Leistungsfähigkeit nachlässt oder er vermehrt Luftnot entwickelt. In Abwesenheit von Symptomen kann der Kardiologe mit der Echokardiographie (Herzecho) eine ausgeprägte Vergrößerung oder eingeschränkte Kontraktionskraft des linken Ventrikels feststellen. Das Auftreten von Symptomen oder die echokardiographischen Veränderungen bedeuten, dass der Klappenfehler nicht mehr harmlos ist. Nun besteht ein Risiko von Herzversagen und die Lebenserwartung ist eingeschränkt. Zu diesem Zeitpunkt muss die kranke Aortenklappe durch eine Operation behandelt werden.

Herkunft und Entwicklung: Die gegenwärtig verwendeten Operationsverfahren wurden in verschiedenen Zentren, unter anderem auch in Deutschland, in den letzten 15 bis 20 Jahren entwickelt.

Stationär / Ambulant: Die Rekonstruktion der Aortenklappe ist eine große und eingreifende Operation, daher wird dieser Eingriff ausschließlich stationär durchgeführt – inkl. einem spezialisierten Team. Im Anschluss an die Operation findet eine entsprechende Betreuung auf der Intensivstation statt.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Operation kostet zurzeit bei einem gesetzlich Versicherten, einschließlich des stationären Aufenthaltes, etwa 17.000 Euro. Die Kosten werden von allen deutschen Krankenkassen übernommen.

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