Wer über einen Treppenlift nachdenkt, entscheidet sich nicht aus Bequemlichkeit dafür. Oftmals bleibt der Treppenlift die einzige Lösung, um einen Umzug in ein Pflegeheim oder eine behindertengerechte Wohnung zu vermeiden. Der Lift hilft dabei, trotz mangelnder Barrierefreiheit ein selbstbestimmtes und vor allem unabhängigeres Leben in den eigenen vertrauten vier Wänden zu führen.

Selbstständigkeit erhalten

Sei es eine Knie-OP, ein Bandscheibenvorfall oder andere körperliche Beschwerden, die die Beweglichkeit einschränken: ständig auf andere Menschen angewiesen zu sein, belastet jeden. Teilweise fällt es schwer, einfache Lasten vom Keller ins Erdgeschoss zu tragen oder es gelingt nur mit großer Mühe, die Einkäufe in die Wohnung zu befördern. Manch Betroffener ist durch die mangelnde Barrierefreiheit seiner Wohnung sogar regelrecht gefangen in den eigenen vier Wänden. Ein Treppenlift schafft deutlich mehr Lebensqualität und erhält die Selbstständigkeit. Zudem hilft er pflegendem Personal, die körperlich anstrengende Versorgung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Die Kosten für einen Treppenlift können variieren, letztendlich hängen sie von der individuellen Wohnsituation ab.

Für jedes Wohnumfeld den passenden Lift

Manch einer zweifelt an der Umsetzbarkeit eines Treppenliftes im eigenen Zuhause. Doch die Modellvielfalt ermöglicht es, in nahezu jedes Bestandsobjekt einen Treppenlift zu integrieren. Nicht nur die baulichen Voraussetzungen nehmen Einfluss auf den installierten Lift, er wird gleichermaßen auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst. So stehen sowohl Sitz- als auch Hublifte und Plattformlifte zur Verfügung. Sogar ein Fahrstuhl im eigenen Haus, den sogenannten Homelift, könnte man bei Bedarf einrichten. Diese Maßnahmen müssen natürlich von einem Experten für Lifttechnik geplant und baulich umgesetzt werden. Für den Verbraucher ist es immer sinnvoll, alle Arbeitsschritte von der Planung, über das Aufmaß bis zur Inbetriebnahme und Wartung aus einer Hand zu erhalten.

Unterstützung durch die Pflegekasse beantragen

In aller Regel ist der Einbau eines Treppenliftes vom Verbraucher selbst zu finanzieren. Die Pflegekasse bezuschusst jedoch unter bestimmten Voraussetzung die einmalige Anschaffung eines Treppenliftes mit mehreren tausend Euro. Dafür muss etwa eine Pflegebedürftigkeit mit Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK erfolgt sein sowie eine individuelle Prüfung durch Pflegekasse stattgefunden haben. Den Zuschuss für den Treppenlift können Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, formlos nach § 40 Abs. 4 SGB XI beantragen. Darüber hinaus kann der Treppenlift abhängig vom Einkommen der Verbraucher mitunter steuerlich als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Auch die KfW-Bank unterstützt unter gewissen Voraussetzungen Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit mit bis zu 10 % der Investitionskosten. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten diesbezüglich auszuloten.

Fazit: Ein Treppenlift schafft nicht nur mehr Bewegungsspielraum in den eigenen vier Wänden, er hilft gleichermaßen soziale Kontakte zu pflegen und die Selbstständigkeit vollständig oder zumindest teilweise zu erhalten. In nahezu jeden Altbestand lässt sich ein Treppenlift nachträglich installieren. Die Kosten für einen Treppenlift müssen die Verbraucher selbst tragen, sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse oder die KfW-Bank beantragen bzw. die Kosten als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.