Immer mehr Menschen lassen sich heutzutage ihre Augen lasern, um endlich wieder ohne Brille oder Kontaktlinsen problemlos sehen zu können. Doch die Kosten hierfür sind nicht gerade unerheblich. Selbst auf Vergleichsportalen werden noch immer Preise von ca. 1.500 bis 2.000 Euro pro Auge angegeben – je nachdem, welche Sehschwäche vorliegt und wie modern die Technik sein soll. Wer in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichert ist, wird auf den Kosten sitzen bleiben. Doch wie sieht das bei der PKV (Private Krankenversicherung) aus?

Kosten werden teilweise oder komplett übernommen

Wer bereits beim Abschluss seiner PKV aufgepasst und einen guten PKV Vergleich genutzt hat, der kann auf eine teilweise oder sogar komplette Übernahme der Kosten hoffen. So haben Private Krankenversicherungen bereits vor einiger Zeit damit begonnen, den Versicherungsvertrag explizit um diesen Passus zu erweitern und das Lasern der Augen in den Leistungskatalog mit aufzunehmen. Aber auch bei denjenigen, wo dies noch nicht im Vertrag steht, kann häufig auf Kulanz von Seiten des Versicherers gehofft werden. Vorteile genießen auch diejenigen, die höhere Beiträge und Top-Tarife haben.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung die Nutzung einer Brille oder Kontaktlinsen überflüssig macht oder eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Argumentation der Antragsteller ist in der Regel, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit darstellt und durch den Eingriff Hilfsmittel, wie Brille und Linsen, nicht mehr nötig sind. Gerade wer hohe Erstattungen für derartige Hilfsmittel hat, kann darauf bauen, dass die Private Krankenkasse an einer Kostenübernahme interessiert ist. Eine Empfehlung durch den Hausarzt kann noch dazu hilfreich sein und steigert die Wahrscheinlichkeit einer 100-prozentigen Kostenübernahme.

Wer also noch PKV hat, wegen dieser Problematik aber überlegt, der sollte sich jetzt die Vorteile der Privaten Krankenversicherung noch einmal durch den Kopf gehen lassen und am besten sofort einen kostenlosen PKV Vergleich durchführen.

Warum übernimmt die GKV eine solche Behandlung nicht?

Für die Gesetzliche Krankenkasse liegt der Sachverhalt hier ganz klar: Barmer, AOK, TK und Co. sehen diese Behandlung als medizinisch nicht notwendig und werden das Lasern der Augen eher als Lifestyle oder Schönheits-OP. Diese Ansicht ist natürlich umstritten, da es auch Menschen mit Linsen- und Brillenunverträglichkeiten gibt.

  • Brillenunverträglichkeit: Eine solche Unverträglichkeit kann mehrere Gründe haben und macht sich meist bei der Nutzung der Brille bemerkbar. Große Dioptrieunterschiede der Augen bereiten Probleme beim räumlichen Sehen oder unzumutbaren Druckstellen.
  • Linsenunverträglichkeit: Kontaktlinsen werden dagegen häufig wegen Allergien zu Problemen. Symptome sind trockene Augen, gerötete Augen und Kopfschmerzen. Zudem werden die Komplikationen durch langjähriges Tragen von Kontaktlinsen höher eingeschätzt als durch eine Augenlaserkorrektur.

Zudem ist eine Sehhilfe nur temporär, wohingegen das Lasern meist nachhaltig Kosten sparen und die Lebensqualität erhöhen kann. In einigen rechtlichen Auseinandersetzungen kam es deshalb schon dazu, dass Versicherte die Kosten bei der GKV geltend machen konnten. Doch sich darauf zu verlassen, ist keine gute Strategie. Denn die Wahrscheinlichkeit einer Kostenübernahme ist einfach zu gering.