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Harnleiterspiegelung bzw. Ureterorenoskopie / URS - Nach der Operation (Nachsorge und Rehabilitation)

Ergebnis: Nach ureterorenoskopischer Steintherapie ist das Ziel, Steinfreiheit zu erreichen.

Die ureterorenoskopische Abklärung bei Verdacht auf Urotheltumor führt zur definitiven Diagnose (über Biopsie und Spülzytologie) und ermöglicht das Festlegen einer gegebenenfalls erforderlichen,  weiteren Behandlung (z. B. operative Entfernung von  Niere und Harnleiter). In besonderen Fällen (Niereninsuffizienz, funktionelle Einzelniere) kann bei oberflächlichem Tumor eine organerhaltende Therapie durch Zerstörung des Tumorgewebes, zumeist mit Laser, erreicht werden.

Kontrolltermine: Bei definitiver Steinsanierung nach dem Eingriff sind keine weiteren Kontrolluntersuchungen mehr notwendig.

Bei Tumorleiden richten sich weitere Kontrollen oder eine weitere Therapie nach dem Ausmaß der Tumorerkrankung.

Einschränkungen nach der Operation: Da es sich bei der Ureterorenoskopie um einen minimalinvasiven Eingriff handelt, ist eine frühzeitige, volle, körperliche Belastung nach der Operation möglich. Zumeist ist eine volle „Einsatzfähigkeit“ nach stationärer Entlassung gegeben. Zur und nach der Operation wird zum Schutz vor Infektion in der Regel ein Antibiotikum gegeben, das oft mit der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder abgesetzt werden kann, sofern kein Infekt im Urin vorliegt.

Schmerzen nach der Operation: Selten treten postoperativ Schmerzen im Bereich der Flanke auf. Diese sind mit den üblichen Schmerzmitteln gut einstellbar und dauern selten länger als bis zum ersten postoperativen Tag. Da bei der Operation als Zugang die natürliche Körperöffnung der Harnröhre genutzt wird, entstehen keine Narben.

Medikamente nach der Operation: Nach der Operation müssen keine besonderen Medikamente eingenommen werden. Bei postoperativ nachgewiesenem Harnwegsinfekt kann der behandelnde Urologe vorübergehend ein Antibiotikum verordnen.

Rehabilitation / Physiotherapie: Eine Anschlussheilbehandlung oder spezielle Physiotherapie sind nicht notwendig.

Krankschreibung: Die Krankschreibung erfolgt für die Länge des stationären Aufenthalts und gegebenenfalls für wenige Tage im Anschluss. Dies  entscheidet im Einzelfall der behandelnde Urologe.

Dauer der Abheilung: In aller Regel kann sich der Patient nach stationärer Entlassung wieder körperlich belasten und ist somit schnell wieder arbeitsfähig. Auch sportlicher Aktivität steht, je nach körperlichem Wohlbefinden, nichts im Wege.

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